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von Pfr. Klaus Weber

Mit Blick auf die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat das Bistum Würzburg die Rahmenbedingungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste neu gefasst. Mit Stand 16. Dezember 2020 gilt bis auf weiteres, dass Gemeindegesang grundsätzlich nicht mehr erlaubt ist und der Mindestabstand von anderthalb Metern zu Personen eines fremden Hausstands immer eingehalten werden muss. Dies bedeutet, dass Personen verschiedener Haushalte nicht mehr ohne Mindestabstand nebeneinander in einer Kirchenbank sitzen dürfen.  Lediglich der Zelebrant bzw. höchstens zwei Kantoren dürfen singen. Wer Krankheitssymptome hat oder kürzlich engen Kontakt mit einer auf das Corona positiv getesteten Person, darf nicht an den Gottesdiensten teilnehmen.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vom Betreten bis zum Verlassen der Kirche vorgeschrieben. Der Besuch eines Gottesdienstes gilt unter den in Bayern derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen als triftiger Grund, die Wohnung verlassen zu dürfen. Wegen der nachts geltenden Ausgangssperre müssen Gottesdienstbesucher (auch am Heiligen Abend) bis spätestens 21 Uhr zu hause sein. Da in der vor uns liegenden Weihnachtszeit das Interesse an der Teilnahme der Gottesdienste in allen Kirchen unserer Pfarreiengemeinschaft die vorhandenen Platzkapazitäten übersteigen könnte, ist für den Besuch der Gottesdienste an Sonntagen und Festtagen der Weihnachtszeit eine Eintrittskarte erforderlich. Weil die Größe und Anordnung der Kirchenbänke sehr unterschiedlich sind und wir unter Beachtung der Mindestabstände möglichst vielen Gläubigen die Teilnahme an den Gottesdiensten ermöglichen wollen, liegen in den Kirchen von Darstadt, Goßmannsdorf, Hohestadt, Hopferstadt und Tückelhausen die Eintrittskarten jeweils einige Tage vor dem Gottesdienst in der jeweiligen Kirche aus. Je nach Gottesdienstform und Kirche stehen Einzelkarten, Doppelkarten oder Familienkarten zur Verfügung. Auf jeder Karte ist abgedruckt, für wie viele Personen diese gilt. Die Eintrittskarten für die Gottesdienste im Kircheninnern von Heilig Abend, 24.12. bis einschließlich Sonntag dem Fest der Heiligen Familie 27.12. liegen ab Montag früh 21.12. in der jeweiligen Kirche aus. Für die Gottesdienste über den Jahreswechsel bis einschließlich dem Fest Erscheinung des Herrn am 06.01.  liegen ab Montag früh 28.12. aus.  Für die weiteren Sonntagsgottesdienste  liegen die Karten wieder wie gewohnt 3 Tage vorher aus.

Auch außerhalb der Gottesdienstzeiten sind die Kirchen bei Tageslicht geöffnet und laden mit ihren Krippen und dem Weihnachtsschmuck zum Besuch ein. Bitte beachten Sie beim privaten Verweilen und Beten in der Kirche auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutz und das Einhalten des Mindestabstandes zu anderen Personen. Auch für Gottesdienste im Freien gilt aktuell Abstandsgebot, Maskenpflicht, Gesangsverbot und ein Prozessionsverbot. Im Gegensatz zu den Gottesdiensten im Kircheninnern, ist bei den Gottesdiensten im Freien an Heilig Abend aufgrund des großzügiges Platzangebotes keine Eintrittskarte erforderlich.

Treffen und Aktionen mit Beteiligung von mehr als zwei Ehrenamtlichen sind seit 9. Dezember 2020 verboten. Auch Gremiensitzungen mit Ehrenamtlichen sind untersagt. Auch Hausbesuche der Sternsinger sind  am Dreikönigstag 2021 untersagt.

Wir bitten eindringlich alle Gottesdienstbesucher, sich an das Hygienekonzept mit Gesangsverbot, Maskenpflicht und Abstandsgebot zu halten. Machen Sie sich bitte vor Gottesdienstbesuch vertraut mit dem Hygienekonzept, seien Sie bitte rechtzeitig einige Minuten vor Gottesdienstbesuch in der Kirche und denken Sie an die Eintrittskarte.

Ein herzliches Dankeschön allen für ihr Verständnis und das disziplinierte Mittun, insbesondere den ehrenamtlichen Helfern als Ordner oder weiteren liturgischen Diensten an dieser Stelle ein großes Vergelt´s Gott, denn durch ihr Engagement auch an den Feiertagen, ermöglichen sie es uns erst unter den Bedingungen der Pandemie, miteinander Gottesdienste zu feiern.

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