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In den nächsten Wochen werden die diesjährigen Kirchgeldbriefe verteilt. Deshalb an dieser Stelle die Bitte: Vergessen Sie nicht, das Kirchgeld zu bezahlen und tragen Sie so mit dazu bei, die finanzielle Grundlage für unser vielfältiges Gemeindeleben zu schaffen. Die Einzahlung kann erfolgen durch Banküberweisung oder Bareinzahlung nach den örtlichen Gepflogenheiten – Näheres dazu im jeweiligen Kirchgeldbescheid. In diesem Brief ist ebenfalls erläutert, dass es sich beim Kirchgeld nicht um eine Spende, sondern eine Pflichtabgabe handelt. Deshalb  kann für das Kirchgeld keine Spendenquittung ausgestellt werden. Wenn Sie Ihr Kirchgeld mit einer Spende bis 200 € aufstocken, gilt der abgestempelte Beleg/Quittung für den Auftraggeber als Zuwendungsbescheinigung in Verbindung mit dem Kontoauszug und Sie benötigen keine extra Spendenquittung.

Allen schon im Voraus ein herzliches Vergelt’s Gott.

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